Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand 2016

1. Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen von SETupLife haben ausschließende Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen der Vertragsbedingungen bedürften der Schriftform.

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

 

2. Leistungserbringung und -umfang bei Seminaren, Checkup- bzw. Retestprogrammen, Beratungs- und Coaching-Leistungen

2.1. SETupLife formuliert individuelle Seminar- und Checkup-Konzeptionen und erstellt danach ein Angebot bezüglich der Durchführung. Nach Auftragserteilung werden Termine zwischen dem Vertragspartner und SETupLife telefonisch, per Mail oder persönlich vereinbart. Mit Zugang der Terminsbestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen SETupLife und dem Vertragspartner zustande.

2.2. Im Honorar der SETupLife sind folgende Leistungen enthalten: die praxisnahe Veranstaltungsleistung laut Angebot, umfangreiche Teilnehmerunterlagen (Befunde gehen persönlich an den jeweiligen Teilnehmer) sowie das Teilnehmerzertifikat und die Erstellung der Konzeption. Kommt es nach Erstellung der Konzeption nicht zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung, wird die Erstellung der Konzeption gesondert abgerechnet in Höhe einer Pauschale von 200,00 € + Umsatzsteuer.

2.3. Anpassungen und Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Seminars bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Vertragspartner (VP) nicht zur Vertragskündigung.

Sollten Kooperationspartner (Dozenten, Referenten, Trainer, Therapeuten u.ä.) ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich SETupLife um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Seminarinhalte ausfallen, ermäßigt sich das Honorar entsprechend anteilig.

2.4. SETupLife ist berechtigt, Teilnehmer vom Seminar auszuschließen, falls diese den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stören.

Eine Rückerstattung der Seminargebühr wird für diesen Fall ausgeschlossen.

2.5. Der Leistungsumfang bestimmt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. Auftrag. Bei Unklarheiten über den genauen Umfang einzelner Leistungen gelten die Standardleistungen als vereinbart. SETupLife ist befugt, in den Leistungsmodulen (z.B. Sport) in den Checkup- bzw. Retestprogrammen die inhaltlichen Schwerpunktthemen selbst vorzunehmen. Eine Konsultation des VPs ist hierzu nicht notwendig.

2.6. Änderungen des Leistungsumfanges erfordern eine schriftliche Nachtragsvereinbarung.

2.7. Ein Anspruch seitens des Kunden auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter des Auftragnehmers SETupLife besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

2.8. SETupLife ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden, insbesondere nicht für Verzögerungen, die durch beim Kunden eintretende Ereignisse und Bedingungen entstehen (z.B. Verzögerungen bei der Beschaffung von Informationen, wichtige Vereinbarungen mit Dritten, Versetzung von Personal, Beschlüsse der Geschäftsleitung etc.).

2.9. SETupLife ist verantwortlich für die sofortige Information des Kunden, sobald sich irgendwelche Bedingungen oder Verzögerungen insbesondere durch Kooperationspartner anzeigen, die die vorgesehene Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen können.

 

3. Hotel und Übernachtung, Tagespauschale

3.1. Unsere Veranstaltungen finden in Seminarhotels, Kliniken oder Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Die Teilnehmenden übernachten wenn nötig im Seminarhotel oder in einer selbst gewählten Unterkunft.

3.2. Die Übernachtungskosten und Tagespauschale sind im Honorar nicht enthalten. Die Hotels stellen den Teilnehmenden individuell Rechnungen.

Diese Leistungen können, wenn gewünscht, auch mit angeboten werden.

 

4. Umbuchungen und Stornierungen von Veranstaltungen, Seminaren, Workshops, Beratungs- und Coachinggespräche, Gesundheitszirkel und Studien

4.1. Mit Bestätigung der Termine inkl. Teilnehmerzahl und Leistung wird die Buchung dieses Termins verbindlich.

4.2. Eine Umbuchung einer Veranstaltung ist bis 6 Wochen vor Seminarbeginn gegen eine Gebühr in Höhe von 500,00 € möglich.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.

4.3. Eine Stornierung einer Veranstaltung durch den VP ist bis 10 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Für eine Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu zahlen. Für eine Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung sind Stornierungskosten in Höhe von 75 % des Gesamtpreises zu zahlen. Für eine spätere Stornierung ist der Gesamtpreis fällig.

4.4. Für jeden Teilnehmer kann ein Ersatzteilnehmer bis Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

 

5. Preisgestaltung

5.1. Grundlage für sämtliche Preise ist das jeweilige Angebot / jeweilige Konzeptionsbeschreibung.

5.2. Die Rechnungen sind ohne Abzug zu entrichten.

5.3. Der Rechnungsbetrag wird 4 Wochen vor Seminar- bzw. Studienbeginn fällig. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, muss in jedem Fall der Rechnungsausgleich vor Antritt des Seminars erfolgt sein.

5.4. SETupLife ist berechtigt, einen Teilnehmer auszuschließen, wenn die jeweilige Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.

 

6. Urheberrecht / Vertraulichkeit

6.1. Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung enthaltenen Informationen werden durch SETupLife streng vertraulich behandelt.

6.2. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.

6.3. SETupLife oder berechtigte Dritte behalten sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten von Veranstaltungen, insbesondere den angegebenen Arbeitsunterlagen in schriftlicher wie auch in digitalisierter Form ausdrücklich vor.

6.4. Das im Rahmen der Leistungserbringung von SETupLife erbrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Mit der Auftragsvereinbarung bzw. der Bezahlung der entsprechenden Honorarrechnung erhält der Kunde nach Absprache das Recht, das im Rahmen des Auftrags erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Methoden, Expertisen etc.) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Rahmen des Auftrags erbrachten Know-how an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung untersagt.

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Friedberg / Hessen. Es gilt deutsches Recht.

 

8. Haftungsausschluß

SETupLife haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Bitte laden Sie sich hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunter:

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