27.05.2020

Covid-19-Hygienekonzept für Präsenzveranstaltungen

Ihre Gesundheit liegt uns - wie immer - am Herzen!

1.  Allgemeines

Das Covid-19-Hygienekonzept enthält Rahmenvorgaben für alle Teilnehmer von SETupLife-Präsenzveranstaltungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, bzw. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198). Diese Konzeption gilt vorbehaltlich anderslautender Vorgaben des Bundes, bzw. der jeweiligen Länder und wird bei Bedarf auf Grund neuer Vorgaben angepasst.

 

Allgemeine Regelungen:

fotoART by Thommy Weiss / pixelio.defotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

  • Zugang zu einer Veranstaltung haben nur gesunde Teilnehmer/innen, insbesondere ohne Atemwegserkrankungen. Vor den Checkup-Veranstaltungen beurteilen wir jeden Teilnehmer/innen vor der Teilnahme auf Risikoexposition und Symptome.
  • Kranke Teilnehmer/innen, insbesondere mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, neu auftretenden Geschmacks- und Geruchsstörungen sowie anderen grippeähnlichen Symptomen können an keiner Veranstaltung teilnehmen.
  • Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,50 Meter auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  • Gruppengröße bis 4 Personen für Checkup-Veranstaltungen und max. 15 Personen bei Seminarveranstaltungen, um die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter sicherstellen zu können.
  • Es werden ausschließlich Seminarräume genutzt, die durch Öffnen von Fenstern regelmäßig und ausreichend belüftet werden können; zusätzlich stehen dort Desinfektionsmittel und Alltagsmasken bereit.
  • Alle Praxisübungen und Gruppenreflexionen finden unter Wahrung der gebotenen Regeln statt, an die wir immer wieder erinnern.
  • Kranke Teilnehmer/innen, insbesondere mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, neu auftretenden Geschmacks- und Geruchsstörungen sowie anderen grippeähnlichen Symptomen können an keiner Veranstaltung teilnehmen.
  • Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,50 Meter auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  • Gruppengröße bis 4 Personen für Checkup-Veranstaltungen und max. 15 Personen bei Seminarveranstaltungen, um die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter sicherstellen zu können.
  • Es werden ausschließlich Seminarräume genutzt, die durch Öffnen von Fenstern regelmäßig und ausreichend belüftet werden können; zusätzlich stehen dort Desinfektionsmittel und Alltagsmasken bereit.
  • Der Zugang von nicht angemeldeten Personen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstaltungsleitung in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Am Türeingang des Veranstaltungsortes steht Händedesinfektion zur Verfügung.
  • Wir informieren über aktualisierte Hygiene-Konzepte sowie allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes bezgl. der Veranstaltungsorte kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn.

2.  Hygienemaßnahmen

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene einzuhalten sind (siehe Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 in der jeweils geltenden Fassung).

Händehygiene:

Zum Infektionsschutz sollten im Laufe der Veranstaltung häufig die Hände gewaschen werden (Richtiges Hände waschen, s. RKI-Empfehlungen, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html). Dies gilt insbesondere bei folgenden Anlässen:

  • Toilettenbesuch
  • Naseputzen, Husten oder Niesen
  • Kontakt mit anderen Personen (außerhalb der Veranstaltungsgruppe)
  • Kontakt mit Abfällen
  • Mahlzeiten
  • Kontakt mit Tieren, Tierfutter oder tierischem Abfall.

 

Mit ungewaschenen Händen soll der Kontakt mit Mund, Nase und Augen vermieden werden.

Der Austausch von Veranstaltungsmaterial unter den Teilnehmern soll vermieden werden.

Husten- und Niesetikette:

  • Beim Husten oder Niesen mindestens 1,50 Meter Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen.
  • Niesen oder Husten am besten in ein Einwegtaschentuch, das anschließend in einem Abfalleimer berührungsfrei zu entsorgen ist.
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, soll beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten werden.

Mund-Nasen-Bedeckung:

Zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auf den Hygieneplan Corona des Bundes und der Länder vom 22.04.2020 verwiesen.

Um zusätzlich den Schutz vor gegenseitiger Ansteckung zu erhöhen, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo der nötige Abstand nur schwer eingehalten werden kann, empfohlen. Hier wird an die Eigenverantwortung der Teilnehmer/-innen verwiesen, eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung beispielsweise aus Stoff bereit zu halten.

Laut Gesundheitsministerien ist das Tragen von Masken unter Beachtung der entsprechenden Abstandsregelungen im Veranstaltungsraum nicht erforderlich, gleichwohl selbstverständlich zugelassen. 

 

3.  Reinigungsmaßnahmen

Die Reinigung des Veranstaltungsraums / der -stätte durch den Kliniksträger oder den Seminar-Hotelbetrieb erfolgt standardmäßig nach deren Hygiene-Vorgaben und wird im Vorfeld geprüft.

Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist nicht erforderlich. Eine angemessene Reinigung ist nach Empfehlungen des RKI ausreichend. In Ausnahmefällen, bei besonderen Verschmutzungen mit Körperflüssigkeiten, wie Blut, Erbrochenem etc., wird eine Oberflächendesinfektion durchgeführt. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht den Reinigungskräften zur Verfügung.

Für weitere Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne bei uns und wir möchten sicherstellen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.

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